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   VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 B 09.277   

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https://dejure.org/2010,68702
VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 B 09.277 (https://dejure.org/2010,68702)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.12.2010 - 14 B 09.277 (https://dejure.org/2010,68702)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 14 B 09.277 (https://dejure.org/2010,68702)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 B 09.277
    Zwar ist bei der Auslegung von Verwaltungsvorschriften, wozu sowohl der Erlass als auch die Dienstvorschriften gehören, die tägliche Verwaltungspraxis heranzuziehen, weshalb letztlich der Vorschriftengeber selbst über deren Auslegung bestimmt (BVerwG vom 17.1.1996 DVBl 1996, 814 und vom 7.5.1981 DVBl 1982, 195).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 B 09.277
    Zwar ist bei der Auslegung von Verwaltungsvorschriften, wozu sowohl der Erlass als auch die Dienstvorschriften gehören, die tägliche Verwaltungspraxis heranzuziehen, weshalb letztlich der Vorschriftengeber selbst über deren Auslegung bestimmt (BVerwG vom 17.1.1996 DVBl 1996, 814 und vom 7.5.1981 DVBl 1982, 195).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07

    Eigenverantwortliche Erbringung eines unmittelbaren Beitrags zur Flugsicherheit

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 B 09.277
    Nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung findet dies in der gesetzlichen Regelung hinreichenden Ausdruck (vgl. nur Nds. OVG vom 24.11.2009, Az. 5 LC 159/07 ).
  • VGH Bayern, 22.07.2003 - 3 ZB 03.806
    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 B 09.277
    Es muss sich um einen unmittelbaren Beitrag des Beamten oder Soldaten zur Flugsicherheit handeln, in dessen Rahmen dem damit befassten Wartungs- und Instandsetzungspersonal kein Fehler unterlaufen darf, sollen die im Flugdienst eingesetzten Soldaten nicht gefährdet werden (BayVGH vom 22.7.2003 Az. 3 ZB 03.806 ).
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